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Donnerstag, 03. August 2023

Landkreis fördert Stecker-Solargeräte mit 100 Euro

Um den Einsatz erneuerbarer Energien verstärkt im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern, fördert der Landkreis Heilbronn ab 1. August Stecker-Solargeräte mit 100 Euro pro Antragsteller. Insgesamt steht ein Gesamtfördervolumen von 100.000 Euro für 1.000 Anträge zur Verfügung. Den Beschluss hat der Kreistag am 24. Juli 2023 in seiner Sitzung in Roigheim gefasst.

„Mit dieser Förderung will der Landkreis Heilbronn verstärkt für das Thema Photovoltaik werben und alle Bürgerinnen und Bürgern - sowohl Hauseigentümer als auch Mieterinnen und Mieter - dabei unterstützen, einen Teil ihrer Stromversorgung auf erneuerbare Energie umzustellen", sagt Landrat Norbert Heuser. Damit wolle der Landkreis einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bzw. eines Einfamilienhauses innerhalb des Landkreises Heilbronn.

Gefördert wird die Installation von Stecker-Solargeräten - auch Balkon-Photovoltaik oder Plug-In-Photovoltaik genannt - wenn sie ausschließlich privat genutzt und nach dem 1. August 2023 beschafft wird. Zudem muss die Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gemäß der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden darunter derzeit Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 600Watt und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Mit Blick auf eine gesetzliche Anpassung, die voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen wird, können aber auch schon jetzt 800-Watt-Anlagen installiert werden, wenn diese bis zur Gesetzesnovelle nachweislich auf 600 Watt gedrosselt werden können.

Die Förderung muss online unter www.landkreis-heilbronn.de/foerderung-stecker-solargeraete beantragt werden. Einzureichen sind die Rechnung des Stecker-Solargeräts sowie der Anmeldenachweis beim örtlichen Netzbetreiber. Der Förderantrag kann nach Inbetriebnahme des Solargeräts gestellt werden, allerdings erlischt der Anspruch auf Förderung sechs Monate nach Inbetriebnahme.

(Quelle Landratsamt Heilbronn)


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